2-G-Regelung im Restaurant und Absage Gans.Schön.Wild-Buffets
Wie ihr ja sicher bereits über die Medien erfahren habt, müssen Restaurantbesucher seit Montag, den 15.11. nach der 2-G-Regel grundsätzlich entweder geimpft oder genesen sein. Kinder unter 12 Jahren haben ebenfalls freien Zutritt. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche im Alter von über 12 bis unter 18 Jahren und Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Diese müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen und können damit und mit ihrem aktuellen negativem Testnachweis das Restaurant besuchen. Wir möchten euch herzlich bitten, die entsprechenden Nachweise zur Kontrolle durch unsere Mitarbeiter beim Betreten unseres Restaurants bereitzuhalten.
Bitte habt auch Verständnis dafür, dass wir dieser Verantwortung voll umfänglich und ausnahmslos gerecht werden müssen. Ihr unterstützt unsere Mitarbeiter auch in eurem eigenen Interesse, denn mit einem möglichst raschen und komplikationslosen Überprüfen eurer 2-G-Nachweise helft ihr aktiv dabei mit, dass wir uns ganz darauf konzentrieren können, euch eine genussreiche und entspannte Zeit bei uns bereiten. Bitte beachtet dies auch bei der Planung eurer Feier oder sonstigen Veranstaltung, die ihr hier bei uns geplant habt.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung haben wir uns im Sinne der Minimierung des Ansteckungsrisikos schweren Herzens dazu durchgerungen, unsere beliebten Gans.Schön.Wild-Buffets bis auf weiteres wieder abzusagen.
Vielen Dank für eure Unterstützung und euer Verständnis und bitte beleibt gesund!
Stadt-Land-Tacheles #48
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