Spargelhof Kremmen Heute geöffnet

2G-Regel

2G kurz gesagt: geimpft oder genesen

Spargelrestaurant Stangenwirt keine Einschränkungen
Hofrestaurant LandWirt keine Einschränkungen
Hofladen keine Einschränkungen
Hofgelände (Außenbereich) keine Einschränkungen
2G-Regel illustriert: Genesen oder Geimpft

Was bedeutet die 2G-Regel?

2G-Regel steht für vollständig geimpft oder genesen. Zutritt wird auschließlich für geimpfte Personen, genesene Personen, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Nachweis eines negativen Corona-Tests und Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen (Bedingungen: negativer Testnachweis und die Pflicht, grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen) gewährt.

Stand: 17.01.2022
Quelle: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/

Wer hat nach 2G-Regel Zutritt?

Erwachse:

  • vollständig geimpft
  • nachweislich genesen

Jugendliche bis zum vollendeten 18 Jahr:

  • aktueller, negativer Testnachweis

Kinder bis zum vollendeten 14 Jahr:

  • ohne Nachweis

aus gesundheitlichen Gründen Ungeimpfte:

  • schriftliches ärztliches Zeugnis im Original
  • aktueller, negativer Testnachweis
  • FFP2-Maske ohne Ausatemventil muss durchgehend getragen werden

Wann gilt man als geimpft, genesen oder getestet?

Vollständig geimpft sind Personen, wenn die letzte Impfstoffdosis mit einem zugelassenen Covid-19-Impfstoff (EU) mindestens 14 Tage zurückliegt. Je nach Impfstoff sind eine oder zwei Impfdosen notwendig, um den vollständigen Impfschutz zu erhalten.

  • Comirnaty® von BioNTech/Pfizer - zwei Impfungen
  • Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna - zwei Impfungen
  • Vaxzevria® von AstraZeneca - zwei Impfungen
  • Janssen® von Johnson & Johnson - eine Impfungen

Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.

Als negativ getestet gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder mit einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden.

Stand: 17.01.2022
Quelle: infektionsschutz.de

Wichtig: Mit der 2G-Plus-Regel dürfen wir nichtimmunisierten Erwachsenen, auch mit negativen Testnachweis keinen Zutritt gewähren.

Wo könnt ihr euch testen lassen?

Testzentrum in Kremmen
Testzentrum in der Stadtparkhalle (Medica-OHV), Ruppiner Chaussee 9
www.medica-ohv.de || bei Google Maps

weitere Teststellen
in Brandenburg: brandenburg-testet.de
in Berlin: direkttesten.berlin

Weitere Informationen findet ihr auf dem Corona-Infoportal des Landes Brandenburg: corona.brandenburg.de